| Regie | Martin Weisz |
| Kinostart | 18.06.2009 |
Johannes Wiedemann lobt die Darsteller. "Thomas Kretschmann und Thomas Huber verkörpern ihre Rollen glaubwürdig und tragen mit ihrem intensiven Spiel zur beklemmenden Grundstimmung von Rohtenburg bei. Diese wird leider immer wieder durch den belanglosen Erzählstrang um Katie Armstrong gestört. Die Studentin fährt im Land herum, knipst Fotos und schwadroniert über die Motivation des Täters, doch der Grund für ihre Besessenheit mit dem Thema bleibt unklar. Der gesamte Erzählfaden um Armstrong wirkt wie ein krampfhafter Versuch, die Geschichte um zwei homosexuelle Männer mit einem weiblichen Gegenpol zu versehen. Und dabei bleibt leider viel Spannung auf der Strecke."
Laut Peter Uehling "entschärft der Film die Triebregungen des Individuums. Er heftet die seelischen Extremlagen seiner Figuren in einem öden psychologischen Schema ab und versucht uns damit zu beruhigen, dass am Ende wieder die anderen schuld waren. ROHTENBURG (
) macht die Tat erträglich, ja mehr noch: Indem er sie auf die Banalität der disfunktionalen Familie zurückführt, macht er sie alltäglich. So stumpft der Film das Publikum ab."
Laut Martin Schwickert ist dies ein "Horrorfilm mit schlechtem Gewissen, der sich zwischen dokumentarischem Anspruch und blutrünstiger Unterhaltung nicht entscheiden kann. Wie wenig der frühere Werbeclip-Regisseur Martin Weisz seinen Stoff gestalten kann, zeigt sich vor allem in den sinnentleerten Dialogen. Wenn sich Schlächter und Opfer endlich gegenüberstehen, raunen sich Thomas Kretschmann und Thomas Huber nicht mehr als dumpfe Drei-Wort-Sätze zu."
Andreas Resch sieht keinen ausreichenden Grund für ein Verbot von ROTHENBURG.
Wie der SPIEGEL berichtet, will die Produktionsfirma des Kannibalenfilms ROTHENBURG mit allen juristischen Mitteln gegen das Verbot des Films in Deutschland vorgehen.
"Der Horrorfilm ROHTENBURG ist auf Antrag des "Kannibalen von Rotenburg", Armin Meiwes, mit einem Aufführungsverbot belegt worden. Produktionsfirma und Verleih halten das Urteil des OLG Frankfurt am Main für verfassungswidrig und pochen auf die Freiheit der Kunst."
Daniel Kothenschulte findet das Aufführungsverbot gut so. "Auch nach 250 Videoclips fehlt Regisseur Martin Weisz jede Routine, auch nur ein Quentchen Interesse zu wecken an einem Stoff, dessen Geläufigkeit der Film bei seinem Publikum voraussetzt. Jeder Schauspieler spricht die hölzernen Dialoge des Debüt-Autors Faull, der übrigens wirklich so heißt, wie es ihm gerade passt. Insbesondere Kretschmann als Täter tapert stocksteif durch die spärlichen Kulissen der grobkörnigen Billigproduktion."
Für Julian Hanich wird das Persönlichkeitsrecht höher eingeschätzt.
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